Zustimmung des Bundestages zum
Erneuerbare-Energien-Gesetz
Der Bundestag hat der Empfehlung
des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat (17/2402) zu der zuvor bereits beschlossenen Änderung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (17/1147,
17/1604) zugestimmt, nachdem der Bundesrat den
Vermittlungsausschuss angerufen hatte 17/1950).
Der Vermittlungsausschuss schlug vor, die Vergütungssätze für
Solarenergie zeitlich gestaffelt zu reduzieren und in der ersten Stufe
die Absenkung um drei Prozentpunkte geringer auszugestalten als
ursprünglich vom Bundestag beschlossen.
Bei der festgelegten
Stichtagsregelung 30. Juni 2010 soll es hingegen bleiben.
Für Strom aus
Hausdachanlagen sieht der Kompromiss eine Reduzierung um 13 Prozent vor,
für Freiflächenanlagen um zwölf Prozent und für Anlagen auf
Konversionsflächen um acht Prozent.
In einer zweiten Stufe sollen die
Vergütungssätze für Strom aus Anlagen, die erst nach dem 30. September
2010 in Betrieb genommen werden, zusätzlich um jeweils drei
Prozentpunkte verkürzt werden.
Die neuen Vergütungssätze lesen Sie hier !
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