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Zustimmung des Bundestages zum Erneuerbare-Energien-Gesetz

Der Bundestag hat der Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat (17/2402) zu der zuvor bereits beschlossenen Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (17/1147, 17/1604) zugestimmt, nachdem der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen hatte 17/1950).

Der Vermittlungsausschuss schlug vor, die Vergütungssätze für Solarenergie zeitlich gestaffelt zu reduzieren und in der ersten Stufe die Absenkung um drei Prozentpunkte geringer auszugestalten als ursprünglich vom Bundestag beschlossen. Bei der festgelegten Stichtagsregelung 30. Juni 2010 soll es hingegen bleiben.

Für Strom aus Hausdachanlagen sieht der Kompromiss eine Reduzierung um 13 Prozent vor, für Freiflächenanlagen um zwölf Prozent und für Anlagen auf Konversionsflächen um acht Prozent.
In einer zweiten Stufe sollen die Vergütungssätze für Strom aus Anlagen, die erst nach dem 30. September 2010 in Betrieb genommen werden, zusätzlich um jeweils drei Prozentpunkte verkürzt werden.

Die neuen Vergütungssätze lesen Sie hier !

 

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